Barrierefreiheit wird Pflicht

Ab Mitte 2025 gilt für gewerbliche Webseiten eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. 

Im Rahmen eines Angebots für das Update der TYPO3-Version bieten wir unseren Kunden eine entsprechende Optimierung/Aufrüstung der Website an. Detaillierte Informationen zu TYPO3-Updates haben wir hier formuliert: https://www.min-themes.de/typo3-update-workflow 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 

Die Grundlage für die kommende gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit ist eine EU-Richtlinie des European Accessibility Acts (EAA). Umgesetzt wird diese im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Regeln dafür sind in der europäischen Norm EN 301 549 beschrieben, die wiederum orientiert sich zum Teil an der europäischen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).

Auch, wenn sich das alles sehr bürokratisch liest, sagen wir: Das ist eine gute und machbare Entscheidung!

Eine vollständige Erfüllung (inkl. Zertifizierung) der WCAG-Richtlinien sprengt die meisten Budgets unserer Auftraggeber. Daher priorisieren wir wesentliche Aspekte, die wir in technische und inhaltliche Maßnahmen aufteilen und in unseren Angeboten entsprechend formulieren.

In diesem Text erläutern wir ausführlich, welche Aspekte wir als wesentlich ansehen und welche Aufgaben nun für Website-Betreiber, Contentmanager und Entwickler anstehen.

Für Contentmanager

Verwenden von alternativen Texten für Bilder

Stellen Sie sicher, dass alle Bilder, Grafiken und Videos mit einem alternativen Text (Alt-Text) versehen sind, der den Inhalt oder Zweck des Bildes beschreibt, damit Screenreader diesen den Nutzern vorlesen können.

Einfache Sprache und klare Struktur

Verwenden Sie eine einfache Sprache und klare Strukturen. Überschriften, Listen und Absätze sollten logisch organisiert sein, um den Inhalt verständlicher zu machen.

Weniger ist mehr

Fassen Sie sich kurz. Vermeiden Sie lange oder verschachtelten Sätze. Hat Ihr Satz mehr als 15 Wörter, teilen Sie ihn besser auf. Mit der Verwendung von Anglizismen, Fremdwörtern oder Fachbegriffen sollten Sie sparsam umgehen. 

Erklären Sie

Erläutern Sie erklärungsbedürftige Sachverhalten anschaulich. Stellen Sie sich vor, Sie würden die deutsche Sprache gerade erst lernen oder noch zur Grundschule gehen. Schreiben Sie freundlich, verbindlich und kommen Sie schnell zum Punkt.